RUSSELL BEDFORD FIDUCIAIRE GENÈVE SA
IN DER SCHWEIZ VERANKERT
MIT EINEM INTERNATIONALEN NETZWERK

Die Leistungen von Russell Bedford Audit Genève SA
Eingangsworte des Geschäftsführers,
Christopher Cuche
«Unsere Integrität und unsere Unabhängigkeit zu Ihren Diensten»
In einer ständig im Wandel begriffenen Welt ist Russell Bedford Audit Genève der privilegierte Gesprächspartner für kleine und grosse Unternehmer. Ansprechbarkeit, Kundenorientierung, Pragmatismus und Fachwissen sind die wesentlichen Vorzüge, um Ihnen einen massgeschneiderten Service zu bieten.
Mit über 15 Jahren Erfahrung im Bereich Wirtschaftsprüfung sind wir in der Lage, Sie bei Ihren Geschäftsprojekten zu begleiten.
Christopher Cuche
Leistungen
- Statuarische Prüfung (eingeschränkt und ordentlich)
- Revision der konsolidierten Jahresrechnung gemäss den anerkannten Rechnungslegungsvorschriften (IFRS, Swiss GAAP, US GAAP)
- Leistungen zur Unterstützung und Auslagerung von Aufgaben in den Bereichen interne Revision, Compliance, GwG und Risikomanagement für FINMA-regulierte Finanzinstitute
- Unterstützung bei der Erlangung einer Lizenz gemäss FIDLEG / FINIG sowie bei den Aufsichtsprüfungen und Prüfungen nach GwG
- Prüfung bei der Gründung eines Unternehmens oder bei einer Kapitalerhöhung
- Prüfung von Unternehmen mit Kapitalverlust oder Überschuldung (Art. 725a und b OR)
- Unternehmensbewertung
- Umwandlung und Fusion
Statuarische Prüfung (eingeschränkt oder ordentlich)
Unsere Treuhandgesellschaft ist von der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) als Revisionsexperte für die Prüfung zugelassen. Wir sind ausserdem Mitglied von EXPERTsuisse – eine Garantie für die Qualität unserer Prüfungen unter strengster Einhaltung der für unseren Beruf geltenden Regeln.
Gemäss Obligationenrecht gibt es zwei Arten von statuarischer Prüfung:
- Die eingeschränkte Revision: obligatorisch für alle Gesellschaften, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Kriterien nicht überschreiten; CHF 20 Millionen Bilanzsumme, CHF 40 Millionen Umsatz und 250 Angestellte, aber mehr als 10 vollzeitäquivalente Angestellte;
- Die ordentliche Revision; für alle Gesellschaften, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der oben genannten Kriterien überschreiten.
Revision der konsolidierten Jahresrechnung gemäss den anerkannten Rechnungslegungsvorschriften (IFRS, Swiss GAAP, US GAAP)
Sie können sich auch dafür entscheiden, Ihre Jahresrechnung gemäss den Rechnungslegungsvorschriften Swiss GAAP, IFRS oder US GAAP zu erstellen. Unser Wirtschaftsprüfungsteam ist auf diese Rechnungslegungsvorschriften spezialisiert und kann solche Aufträge ausführen.
Wenn Ihre Gesellschaft Beteiligungen zu mehr als 50 % an anderen Gesellschaften (Filialen) hält und wenn Ihre konsolidierte Bilanz in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Schwellenwerte überschreitet:
- CHF 20 Millionen Bilanzsumme,
- CHF 40 Millionen Umsatz
- Oder 250 Angestellte,
sind Sie verpflichtet, eine konsolidierte Jahresrechnung zu erstellen.
Konsolidierte Jahresrechnungen können gemäss Obligationenrecht oder gemäss anerkannten Rechnungslegungsvorschriften wie Swiss GAAP, IFRS oder US GAAP erstellt werden.
In Fällen, in denen die konsolidierte Jahresrechnung Filialen im Ausland einschliesst, kann das Netzwerk Russell Bedford International, das in über 100 Ländern weltweit präsent ist, Sie bei der Wirtschaftsprüfung der Filialen im Ausland unterstützen.
Wenn der Konzern die vorgeschriebenen Schwellenwerte für die Rechnungsprüfung nicht überschreitet, besteht trotzdem die Möglichkeit, eine Wirtschaftsprüfung auf freiwilliger Basis vorzunehmen.
Unser Wirtschaftsprüfungsteam ist auf die Rechnungslegungsvorschriften spezialisiert und kann solche Aufträge ausführen.
Leistungen zur Unterstützung und Auslagerung von Aufgaben in den Bereichen interne Revision, Compliance, GwG und Risikomanagement für FINMA-regulierte Finanzinstitute
Ob Bank, Wertpapierhaus oder unabhängiger Vermögensverwalter unter der Aufsicht der FINMA, wir können Sie auf verschiedene Arten begleiten.
Wenn Sie für Ihre Teams Unterstützung benötigen, können wir:
- Ihnen bei der Ausarbeitung und Implementierung interner Verfahren in Bezug auf Compliance-Funktion, GwG und Risikomanagement helfen;
- Ihnen über einen bestimmten Zeitraum Personal zur Verfügung stellen für eine Vertretung oder bei einer internen Umstrukturierung.
Wenn die Grösse Ihres Betriebs es Ihnen nicht ermöglicht, folgende Funktionen zu haben:
- interner Prüfer
- Compliance-Funktion
- Verantwortlicher für Risikomanagement
- und/oder GwG-Verantwortlicher in Vollzeit
Unsere Mitarbeitenden, die auf Financial Services spezialisiert und von den zuständigen Behörden anerkannt sind, können diese Funktionen ausüben und Sie bei allen vorgeschriebenen Schritten unterstützen.
Wir können auch auf Ersuchen im Rahmen von speziellen Aufträgen tätig werden, wie beispielsweise Eröffnung von Konten, Überprüfung von schlecht ausgewiesenen Transaktionen, Korrekturen von nicht normgerechten internen Dokumentationen, Nachverfolgung von Vermögensallokationen oder jegliches andere Thema.
Unterstützung bei der Erlangung einer Lizenz gemäss FIDLEG / FINIG sowie bei den Aufsichtsprüfungen und Prüfungen nach GwG
Sie möchten sich selbständig machen und unabhängiger Vermögensverwalter werden. Im Rahmen dieser Tätigkeit müssen Sie einen Antrag bei der FINMA einreichen, um eine Lizenz zu erhalten, damit Sie den Beruf des unabhängigen Vermögensverwalters ausüben können.
Der Bewilligungsantrag kann langwierig und mühsam sein, besonders wenn es darum geht, alle Vorschriften von FIDLEG und FINIG zu befolgen.
Nur Personen, die gewohnt sind, diese Regelungen regelmässig anzuwenden und zu überprüfen, können Sie dabei bestmöglich unterstützen und beraten.
Als Experte auf diesem Gebiet und im Rahmen Ihres Zulassungsantrags können wir:
- Sie bei der Erstellung des ursprünglichen Bewilligungsantrags unterstützen
- Sie hinsichtlich der Einrichtung der internen Dokumentation begleiten (Verwaltungsmandate, Compliance-Reglement, Richtlinie zum Risikomanagement, GwG-Reglement, Crossborder-Regeln usw.) im Zusammenhang mit dem Organisationsreglement
- Ihnen bei der Vorbereitung der Aufsichtsprüfungen und Prüfungen nach GwG helfen.
Prüfung bei der Gründung eines Unternehmens oder bei einer Kapitalerhöhung
Wenn Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens oder bei einer Kapitalerhöhung eine Sacheinlage leisten und/oder eine Schuld in Kapital umwandeln möchten, können wir dank unserer Zulassungen eine Bescheinigung über den Wert der eingebrachten Einlagen ausstellen, die Sie für die Erstellung des Gründungs- und Kapitalerhöhungsberichts durch den Notar benötigen.
Prüfung von Unternehmen mit Kapitalverlust oder Überschuldung (Art. 725a und b OR)
Wenn Ihre Gesellschaft in einer der folgenden Situationen ist:
- Kapitalverlust gemäss Art. 725a OR, d.h. die Verluste sind gleich oder höher als die Hälfte der anrechenbaren Eigenmittel;
- oder
- Überschuldung gemäss Art. 725b OR, d.h. die Verluste sind gleich oder höher als die anrechenbaren Eigenmittel;
sind Sie verpflichtet, selbst wenn Sie keine Revisionsstelle haben, Ihre Bilanz von einem zugelassenen Revisor gemäss dem Standard zur eingeschränkten Revision überprüfen zu lassen. Mit unseren Zulassungen als zugelassener Revisionsexperte können wir solche Aufträge ausführen.
Unternehmensbewertung
Im Fall einer Übertragung oder einer Veräusserung von Unternehmen fällt es oft schwer, den Wert der Gesellschaft oder eines ihrer Geschäftsbereiche zu bestimmen. Da kein Unternehmen dem anderen gleicht, kann die Methode zur Unternehmensbewertung je nach Typ variieren.
Unsere Spezialisten mit über 15 Jahren Erfahrung in der Wertbestimmung von Unternehmen können Sie im Rahmen dieser Bewertung begleiten.
Umwandlung und Fusion
Wenn Sie eine Umwandlung wünschen:
- Ihrer GmbH in eine AG
- Ihrer Einzelfirma in eine GmbH oder eine AG
stellen wir die für diese Umwandlungen erforderlichen Bescheinigungen aus.
Im Rahmen einer Fusion zwischen Gesellschaften, sei es durch Absorption oder durch Kombination, führen wir die vorgeschriebenen Prüfungen gemäss Fusionsgesetz durch. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Sie zu beraten und Sie bei all Ihren Projekten zu begleiten.